Universitätsprofessur für strahlentherapie
MainzUniversitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
...sich bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden, ist eine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses gemäß § 20 Abs. 2 Universitätsmedizingesetz möglich. Das Land Rheinland-Pfalz, die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Universitätsmedizin ver¬treten ein Kon¬zept der intensiven [...]
Kategorie Sozialdienstleistungen / NRO / Nonprofit